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   OVG Thüringen, 29.02.1996 - 3 EO 651/94   

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https://dejure.org/1996,13505
OVG Thüringen, 29.02.1996 - 3 EO 651/94 (https://dejure.org/1996,13505)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.02.1996 - 3 EO 651/94 (https://dejure.org/1996,13505)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 3 EO 651/94 (https://dejure.org/1996,13505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AuslG § 69 Abs 3 Satz 1 Nr 2; AuslG § 97
    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Erlaubnisfiktion; Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes; Unbeachtlichkeit der Unterbrechung der Rechtmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen Ausweisungsgründen; Versagung der Aufenthaltserlaubnis sei aus spezialpräventiven Gründen; Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.02.1996 - 3 EO 651/94
    Aus der Formulierung "seit 5 Jahren" in § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG ergibt sich, daß ein ununterbrochener Besitz des Aufenthaltstitels während des gesamten Zeitraums erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1995 - 1 C 7.94 - InfAuslR 1995, 287).

    Diese Zeit steht jedoch dem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nicht gleich (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1995, a.a.O.).

    Denn § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG knüpft nicht an eine "zeitbezogene Vermutung der Integration" des Ausländers (vgl. BVerwGE 82, 117, 123), sondern an seine gerade durch den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis dokumentierte Aufenthaltsverfestigung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1995, a.a.O.).

    Danach wird die dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen erteilte Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 AuslG abweichend von § 24 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AuslG unbefristet verlängert, wenn der Lebensunterhalt des Ehegatten durch Unterhaltsleistungen aus eigenen Mitteln des Deutschen gesichert ist und der deutsche Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.02.1996 - 3 EO 651/94
    Denn § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG knüpft nicht an eine "zeitbezogene Vermutung der Integration" des Ausländers (vgl. BVerwGE 82, 117, 123), sondern an seine gerade durch den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis dokumentierte Aufenthaltsverfestigung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1995, a.a.O.).
  • FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04

    Anspruchsberechtigung; Aufenthaltserlaubnis, Ausländer; Kindergeld

    Gewährt die zuständige Behörde die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung und stellt eine Bescheinigung über ein fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG aus, so hat sie - wie auch im Streitfall - von der Möglichkeit des § 97 AuslG Gebrauch gemacht, d.h. die Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes außer acht gelassen (vgl. z.B. HessVGH Beschluss vom 20. Januar 2004 12 TG 3204/03, EzAR 622 Nr. 42; Thüringer OVG Beschluss vom 29. Februar 1996, 3 EO 651/94, ThürVGRspr. 1997, 6).
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